Medienrecht

Das Rechtsgebiet des Medienrechts existiert streng genommen eigentlich nicht. Dennoch ist eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und Regelungen aus den unterschiedlichsten Bereichen hier allgemein als Grundlage heranziehbar. Die von Juristen verwendete Bezeichnung des Medienrechts als „Querschnittsrechtsgebiet“ macht die Stellung des Medienrechts als rechtsübergreifende Materie sowie auch die damit verbundenen Risiken deutlich.

Für Fragen aus dem Bereich Medienrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Faber zur Verfügung.

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