Wettbewerbsrecht
Der Gesetzgeber hat die Kontrolle über den Wettbewerb den Unternehmen selbst überlassen. Die Unternehmen sind daher aufgefordert, aber auch gefordert, sich gegen Rechtsverletzungen durch Mitbewerber zu wehren oder aber auch gegen berechtigte oder unberechtigte Inanspruchnahme durch einen Mitbewerber zu verteidigen. Insbesondere die letzte UWG-Novelle hat hier die Anforderungen für die Unternehmen insbesondere im E-Commerce stark erweitert. Mit unserer mehr als zehnjährigen Erfahrung bei nahezu allen Wettbewerbskammern Deutschlands und der Erarbeitung wegweisender Entscheidungen der Rechtsprechung im Bereich Wettbewerbsrecht helfen Ihnen Ihr Unternehmen wettbewerbsrechtlich sicher aufzustellen.
Für Fragen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volke zur Verfügung.

