Markenhersteller möchten gerne den Verkauf von Waren im Internet kontrollieren und greifen oftmals zu Mitteln der Reglementierung.
Rechtsanwalt Volke erläutert die Entscheidung des EuGH, wonach ein Internetvertriebsverbot in einem selektiven Vertriebssystem nicht zulässig ist (Urteil vom 13. Oktober 2011, Az.: C-439/09).



































































