Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

LG Mannheim: Sorge um die Verwendung unbefugt offengelegter Daten nach Scraping von personenbezogenen Daten aus einem Account eines sozialen Netzwerkes kann einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 I DSGVO darstellen

LG Mannheim: Sorge um die Verwendung unbefugt offengelegter Daten nach Scraping von personenbezogenen Daten aus einem Account eines sozialen Netzwerkes kann einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 I DSGVO darstellen

Unter anderem dies hat das Landgericht Mannheim in seinem Urteilen vom 15. März 2024 (Az.: 1 O 99/23) im Rahmen eines Klageverfahrens durch das gesprochene Urteil festgestellt. In beiden Fällen sah das Gericht nach der entsprechenden mündlichen Verhandlung und auch Anhörung der Klagenden einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO auf Schadensersatz als begründet an.

LG Mannheim: Wegfall der „Unbeschwertheit“ der Nutzung von Social Media begründet bei Scraping von personenbezogenen Daten aus sozialem Netzwerk keinen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO

LG Mannheim: Wegfall der „Unbeschwertheit“ der Nutzung von Social Media begründet bei Scraping von personenbezogenen Daten aus sozialem Netzwerk keinen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO

Unter anderem dies hat das Landgericht Mannheim in seinem Urteilen vom 15. März 2024 (Az.: 1 O 93/23) im Rahmen eines Klageverfahrens durch das gesprochene Urteil festgestellt. In beiden Fällen sah das Gericht nach der entsprechenden mündlichen Verhandlung und auch Anhörung der Klagenden keinen Anspruch nach Art. 82 DSGVO auf Schadensersatz.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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