Gern gesehen und das nicht nur im E-Commerce: Die Werbung mit Testergebnissen. Das Oberlandesgericht Köln hatte in einer Entscheidung (Beschluss vom 11.November 2011, Az.: 6 U 18/11) eine Prospektwerbung zu betrachten, in der mit einem solchen Testergebnis geworben worden war. Rechtsanwalt Albrecht erklärt die Entscheidung und die Folgen.



































































