Eine Werbung mit Testergebnissen muss klar und verständlich sein. Dies beinhaltet auch die Größe der Darstellung und die Schriftgröße. Rechtsanwalt Volke erklärt die Auswirkungen einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 13. Oktober 2011, Az.: 4 U 141/11)



































































