Kanzlei für IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing, Social Media und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing, Social Media und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

OLG Düsseldorf: keine Ansprüche aus dem Urheberrecht eines Fotografen gegen Hotelbetreiber, wenn dieser Fotos eines Hotelzimmer im Internet veröffentlicht und dabei eine Fototapete darstellt, die Foto des Fotografen enthalten

OLG Düsseldorf: keine Ansprüche aus dem Urheberrecht eines Fotografen gegen Hotelbetreiber, wenn dieser Fotos eines Hotelzimmer im Internet veröffentlicht und dabei eine Fototapete darstellt, die Foto des Fotografen enthalten

So das Gericht in seinem Urteil vom 8. Februar 2024 (Az.: 20 U 56/23). In dem Rechtsstreit wurden Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend gemacht. Diese betrafen die Nutzung von Fotos aus Räumlichkeiten eines Hotels zur Bewerbung der Übernachtungsdienstleistungen, auf denen auch die Fototapete zu sehen war, die jeweils Fotos enthielt, die von dem Fotografen, der die Ansprüche an den Kläger abgetreten hatte, erstellt hatte.

Das Gericht sieht in dem Urteil keinen der geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht als gegeben an. Es sieht keine Rechtsverletzung, sondern geht von einer konkludenten Einräumung von Nutzungsrechten durch den Erwerb der Fototapete auch für die Nutzung von Fotos mit der Fototapete aus.

Hinweis des Autors:

Das Gericht hat die Revision zugelassen. Ob diese eingelegt wurde, ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrages nicht bekannt.

FG Niedersachsen: Ausgaben für Kleidung und Accessoires kann Mode-Influencer/Mode-Blogger nicht als Betriebsausgabe von der Einkommenssteuer absetzen, da weder typische Berufskleidung noch klare Trennung zur privaten Nutzung gegeben

FG Niedersachsen: Ausgaben für Kleidung und Accessoires kann Mode-Influencer/Mode-Blogger nicht als Betriebsausgabe von der Einkommenssteuer absetzen, da weder typische Berufskleidung noch klare Trennung zur privaten Nutzung gegeben

So das Gericht in seinem Urteil vom 13. November 2023 (Az.: 3 K 11195/21). Der betroffene Influencer hatte die Kosten als Betriebsausgaben für den Gewerbebetrieb geltend gemacht. Dies sah das Gericht nicht so, sondern ging von Aufwendungen für die Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EstG aus und damit nicht von als Betriebsausgaben abzugsfähigen Kosten.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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